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   OLG Karlsruhe, 16.03.2010 - 15 W 97/09   

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OLG Karlsruhe, 16.03.2010 - 15 W 97/09 (https://dejure.org/2010,10985)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.03.2010 - 15 W 97/09 (https://dejure.org/2010,10985)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. März 2010 - 15 W 97/09 (https://dejure.org/2010,10985)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines außergerichtlich eingeholten Privatgutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines außergerichtlich eingeholten Privatgutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstattung der Kosten für vorprozessual erstattetes Privatgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erstattungsfähigkeit eines Parteigutachtens im Prozess? (IBR 2010, 310)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 831
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06

    Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2010 - 15 W 97/09
    In Rechtsprechung und Literatur besteht - soweit ersichtlich - darüber Einigkeit, dass die einer Partei für ein solches Gutachten entstandenen Kosten nur ausnahmsweise im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig sind (vgl. z. B. BGH, Beschlüsse v. 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235 f.; v. 4. März 2008 - VI ZB 72/06 [Tz. 6], NJW 2008, 1597, 1598; Zöller/Herget, 28. Aufl. 2010, § 91 Rz. 13 "Privatgutachten").

    aa) Prozessbezogen ist ein Privatgutachten dann, wenn es sich auf den konkreten Rechtsstreit bezieht und gerade mit Rücksicht auf ihn eingeholt wurde (BGH, Beschl. v. 4. März 2008 - VI ZB 72/06 [Tz. 6], NJW 2008, 597, 598).

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2010 - 15 W 97/09
    In Rechtsprechung und Literatur besteht - soweit ersichtlich - darüber Einigkeit, dass die einer Partei für ein solches Gutachten entstandenen Kosten nur ausnahmsweise im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig sind (vgl. z. B. BGH, Beschlüsse v. 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235 f.; v. 4. März 2008 - VI ZB 72/06 [Tz. 6], NJW 2008, 1597, 1598; Zöller/Herget, 28. Aufl. 2010, § 91 Rz. 13 "Privatgutachten").
  • OLG Karlsruhe, 19.01.2005 - 15 W 48/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessualen Privatgutachtens;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2010 - 15 W 97/09
    Die Erstattungsfähigkeit setzt dabei voraus, dass die Kosten prozessbezogen entstanden und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig gewesen sind (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19. Januar 2005 - 15 W 48/04 [Tz. 7], juris).
  • OLG Stuttgart, 13.11.2001 - 8 W 481/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2010 - 15 W 97/09
    bb) Die Einholung des Privatgutachtens war auch notwendig, durfte die Klägerin doch davon ausgehen, dass die jedenfalls fragwürdigen Ergebnisse des gerichtlichen Sachverständigengutachtens nur mit besonderer Sachkunde zu widerlegen sein werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 13. November 2001 - 8 W 481/01 [Tz. 6], juris).
  • OLG Köln, 17.05.1993 - 17 W 184/92

    Geltung von Kosten eines Beweissicherungsverfahrens zur Mängelfeststellung gegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2010 - 15 W 97/09
    Für die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens ist anerkannt, dass sie im Falle der Abtretung des von ihm betroffenen Anspruchs im Rahmen des sich anschließenden Rechtsstreits zwischen Zessionar und Schuldner erstattungsfähig sind (Zöller/Herget, 28. Auflage 2010, § 91 Rz. 13 "Selbständiges Beweisverfahren"; zum Beweissicherungsverfahren nach altem Recht: OLG Köln, Beschl. v. 17. Mai 1993 - 17 W 184/92, JurBüro 1993, 684, 685; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. April 1985 - 10 W 47/85, JurBüro 1985, 1863; OLG Frankfurt, Beschl. v. 24. August 1983 - 20 W 532/83, JurBüro 1984, 768; KG, Beschl. v. 19. Juni 1981 - 1 W 5361-5362/80, JurBüro 1981, 1392 f.).
  • OLG Frankfurt, 24.08.1983 - 20 W 532/83

    Beweissicherungsverfahren; Kosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2010 - 15 W 97/09
    Für die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens ist anerkannt, dass sie im Falle der Abtretung des von ihm betroffenen Anspruchs im Rahmen des sich anschließenden Rechtsstreits zwischen Zessionar und Schuldner erstattungsfähig sind (Zöller/Herget, 28. Auflage 2010, § 91 Rz. 13 "Selbständiges Beweisverfahren"; zum Beweissicherungsverfahren nach altem Recht: OLG Köln, Beschl. v. 17. Mai 1993 - 17 W 184/92, JurBüro 1993, 684, 685; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. April 1985 - 10 W 47/85, JurBüro 1985, 1863; OLG Frankfurt, Beschl. v. 24. August 1983 - 20 W 532/83, JurBüro 1984, 768; KG, Beschl. v. 19. Juni 1981 - 1 W 5361-5362/80, JurBüro 1981, 1392 f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1985 - 10 W 47/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2010 - 15 W 97/09
    Für die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens ist anerkannt, dass sie im Falle der Abtretung des von ihm betroffenen Anspruchs im Rahmen des sich anschließenden Rechtsstreits zwischen Zessionar und Schuldner erstattungsfähig sind (Zöller/Herget, 28. Auflage 2010, § 91 Rz. 13 "Selbständiges Beweisverfahren"; zum Beweissicherungsverfahren nach altem Recht: OLG Köln, Beschl. v. 17. Mai 1993 - 17 W 184/92, JurBüro 1993, 684, 685; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. April 1985 - 10 W 47/85, JurBüro 1985, 1863; OLG Frankfurt, Beschl. v. 24. August 1983 - 20 W 532/83, JurBüro 1984, 768; KG, Beschl. v. 19. Juni 1981 - 1 W 5361-5362/80, JurBüro 1981, 1392 f.).
  • KG, 19.06.1981 - 1 W 5361/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.03.2010 - 15 W 97/09
    Für die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens ist anerkannt, dass sie im Falle der Abtretung des von ihm betroffenen Anspruchs im Rahmen des sich anschließenden Rechtsstreits zwischen Zessionar und Schuldner erstattungsfähig sind (Zöller/Herget, 28. Auflage 2010, § 91 Rz. 13 "Selbständiges Beweisverfahren"; zum Beweissicherungsverfahren nach altem Recht: OLG Köln, Beschl. v. 17. Mai 1993 - 17 W 184/92, JurBüro 1993, 684, 685; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. April 1985 - 10 W 47/85, JurBüro 1985, 1863; OLG Frankfurt, Beschl. v. 24. August 1983 - 20 W 532/83, JurBüro 1984, 768; KG, Beschl. v. 19. Juni 1981 - 1 W 5361-5362/80, JurBüro 1981, 1392 f.).
  • OLG Köln, 11.04.2018 - 16 U 140/12

    Werklohn und Schadensersatzansprüche wegen Mängeln

    G vom 29.11.2010 und ist unter dem Gesichtspunkt, dass der Beklagte davon ausgehen durfte, die Ergebnisse des gerichtlichen Sachverständigengutachtens nur mit besonderer Sachkunde widerlegen zu können (s. dazu OLG Karlsruhe, IBR 2010, 310), erstattungsfähig.
  • LG Rottweil, 25.08.2014 - 1 T 80/14

    Wann sind die Kosten für ein Privatgutachten erstattungsfähig?

    Hierzu gehören jedoch auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (BGH a. a. O.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2007 - 8 W 265/07 ZEV 2007, 536; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.03.2010 - 15 W 97/09 -, BauR 2010, 831).

    Die Klägerin durfte davon ausgehen, dass die Ausführungen des im selbständigen Beweisverfahren beauftragten Sachverständigen Dr. ### aufgrund der insbesondere auch bauphysikalischen Thematik nur mit besonderer Sachkunde anzugreifen und zu widerlegen sein würden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.03.2010 - 15 W 97/09 -, BauR 2010, 831).

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2010 - 2 W 32/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für Aufwendungen von Privatgutachtern;

    Darüber hinaus muss sich das Privatgutachten auf den konkreten Rechtsstreit beziehen und gerade mit Rücksicht auf ihn eingeholt worden sein (vgl. BGH, NJW 2008, 1597, 1598; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.03.2010 - 15 W 97/09, zitiert nach juris; OLG Koblenz, MDR 2009, 471; OLG Hamm, Beschl. v. 19.06.2009 - I-25 W 171/09, zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 31.03.2014 - 2 W 14/12

    Kosten eines "Abwehrgutachtens" sind nicht erstattungsfähig!

    Prozessbezogen ist ein vorprozessual eingeholtes Privatgutachten dann, wenn es sich auf den konkreten Rechtsstreit bezieht und gerade mit Rücksicht auf ihn eingeholt wurde (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 16. März 2010 - 15 W 97/09 - Rn 9).
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